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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Folgende Begriffe werden ggf. abgekürzt:

AG =Auftraggeber // AN = Auftragsnehmer //VA= Veranstaltung(-stag)

1.Vorrang

Allen LECKER UND LÖFFLER erteilten Aufträgen liegt Folgendes zugrunde:
Der Inhalt eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages umfasst

das Angebot, die Auftragsbestätigung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit LECKER UND LÖFFLER geschlossenen Verträge.

 

Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden. Mündliche Abreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

 

2.Preise

Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer.

Wir sind zu einer Preisanpassung berechtigt, wenn unsere Leistung später als 6 Monate nach Vertragsabschluss zu erbringen ist und sich in der Zwischenzeit Löhne oder Kosten durch externe Lieferanten erhöht haben.

 

3.Zahlung und Zahlungsbedingungen 

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug werden ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit für ausstehende Beträge Verzugszinsen fällig. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. LECKER UND LÖFFLER kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

Wird eine ggf. vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom AN gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist der AN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sämtliche Rechnungen müssen spätestens 1 Tag vor dem Veranstaltungstag auf dem Konto des AN gutgeschrieben sein.
Wurde die vereinbarte Vorkasse nicht geleistet, behält sich LECKER UND LÖFFLER vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der AG ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht entbunden.

Der AG teilt LECKER UND LÖFFLER 30 Tage vor dem Veranstaltungstag die endgültige Personenzahl der Veranstaltung mit, die die Grundlage für die reibungslose Planung, Materialverfügbarkeit und Rechnungsstellung ist. Erfolgt die Beauftragung erst weniger als 30 Tage vor dem Veranstaltungstag muss der AG dem AN die endgültige Personenzahl bei der Auftragserteilung mitteilen. Bei Abweichung der vorgegebenen Gästezahl um mehr als 25 Personen, ist LECKER UND LÖFFLER berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.
Nachträgliche Änderungen an der Personenzahl sind nicht möglich, es sein denn, es handelt sich um eine Erweiterung der Leistung nach Absprache und Bestätigung von LECKER UND LÖFFLER. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Personenzahl berechnet. Anzahlungen werden nicht verzinst.

 

3.1 Termine

Der AN ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt ihm dies im Einzelfall nicht (z. B. Höhere Gewalt, Panne, etc.), so gesteht der AG dem AN eine Toleranz von bis zu 60 Minuten zu.

 

3.2 Stornierung

Dem AG wird das Recht eingeräumt, den Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Auftragserteilung zu widerrufen. Der AG hat für den Fall des Widerrufs einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10% des vereinbarten Bruttoentgeltes zu zahlen.

Bei einer Stornierung von bereits erteilten Aufträgen durch den AG (gemäß Auftragsbestätigungen) fällt eine Stornierungsgebühr i. H. v.:


– bis 90 Tage vor der Veranstaltung 30%
– bis 45 Tage vor der Veranstaltung 50%
– bis 14 Tage vor der Veranstaltung 75%
– bis 7 Tage vor der Veranstaltung 90%

vor. Bei Stornierungen bis weniger als 7 Tage vor Veranstaltungstag fällt eine Stornierungsgebühr i. H. v. 100% des Auftragswertes an.

3.3 Änderungen/Austauschrecht

Geringfügige Änderungen im Eisangebot des AN können saisonbedingt auftreten. Dabei garantiert der AN eine ersatzweise Bereitstellung gleichwertiger Waren.

 

4. Transportkosten

Die ggf. anfallenden nationalen Transportkosten (An- und Abfahrt) sind in den mitgeteilten Preisen enthalten.

 

5. Gefahrübergang

Bei Lieferung und zeitweiliger Überlassung von Mietgegenständen (z. B. Eisfahrräder, Zubehör, etc.) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung an den AG über, sobald der AN den Mietgegenstand an den AG übergeben hat. Grundlage bildet hier das Übergabeprotokoll. Bei zeitweiliger Überlassung von Mietgegenständen behält sich der AN ebenfalls die Forderung einer Kautionszahlung vor. Diese ist vor Mietbeginn zu erbringen.

 

  1. Mängel 

Waren und Mietgegenstände sind vom AG bei der Übergabe zu prüfen. Festgestellte Mängel und Fehlmengen sind dem AN unverzüglich, ggf. auch vorab telefonisch, anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt die Lieferung als vertragsgerecht, durch den AG genehmigt und ist zur vollen Zahlung fällig.

 

  1. Bruch, Verlust und Reinigung 

Entstehen bei der Veranstaltung des AG an Gegenständen, die der AN dem AG zur Verfügung gestellt hat, insbesondere an Eisfahrrädern, Zubehör, etc., Schäden, ist der AG zum Schadensersatz verpflichtet und die beschädigten Gegenstände sind nach dem Neuwert zu ersetzen. Der AG hat für ein Verschulden seiner Gäste, Mitarbeiter oder seines Personals wie für eigenes Verschulden einzustehen.
Zusätzliche Reinigungsarbeiten, die nicht dem normalen Umfang einer Endreinigung entsprechen, die beispielsweise durch den Einsatz von Konfetti verursacht wurden, oder besonders starke Verschmutzungen im Allgemeinen können dem AG zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Die Gebühren für die normale Endreinigung sind im Vertrag enthalten.

 

6. Rücktritt durch LECKER UND LÖFFLER

Wird eine ggf. vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von LECKER UND LÖFFLER gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist LECKER UND LÖFFLER berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Ferner ist LECKER UND LÖFFLER berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei:

  • irreführenden oder falschen Angaben des AG

  • der AG sich nicht an die Vereinbarungen gehalten hat

  • Verstoßes gegen die AGB´s

 

7. Mietpreis, Mieteinheit für Veranstaltungsgegenstände

Die in unserem Angebot/Auftragsbestätigung aufgeführten Mietzeiten, -konditionen und Sonstiges sind vertraglich festgehalten. Anlieferung-/Abhol- und/oder Rückgabetag sind in der Auftragsbestätigung fest formuliert. Nimmt der AG den Mietgegenstand über die vertraglich vereinbarte Mietzeit hinaus in Anspruch, ist der AN berechtigt, für jeden angefangenen neuen Miettag die Miete in Höhe von 1.000,00 € zzgl. MwSt. zu erheben. Die Möglichkeit des Nachweises und der Geltendmachung eines höheren Schadens und/ oder entgangenen Gewinns bleiben hiervon unberührt.

 

8. Besichtigungsrecht

Es bleibt dem AN vorbehalten, alle von ihm gestellten Mietgegenstände jederzeit zu besichtigen, zurückzunehmen oder notwendige Maßnahmen zu deren Erhaltung zu treffen.

 

9. Nutzung von Mietgegenständen 

Soweit dem AG Gegenstände mietweise überlassen werden, darf er diese nur zu dem vereinbarten Zweck und am vertraglich vereinbarten Ort nutzen. Der AN haftet zu keiner Zeit.

 

10. Grundsatzvereinbarung

Gemäß dem Vertrag werden die Mietgegenstände für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Mit den Gegenständen ist sorgsam und pfleglich umzugehen.

 

11. Nutzungsbeschränkung

Die Mietgegenstände stehen nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung. Weitere Untervermietung und/oder Gebrauchsüberlassung ist ausgeschlossen.

12. Haftung 

Schadensersatzsprüche wegen Nichtnutzung oder aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, höherer Gewalt sowie behördlichen Auflagen und Untersagungen, die die Nutzung unmöglich machen oder aufgrund fehlender Genehmigungen sind ausgeschlossen.

Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Pflichtverletzung oder Delikt, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von LECKER UND LÖFFLER. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet LECKER UND LÖFFLER nach den gesetzlichen Vorschriften.
Sollte ein Schadenfall oder andere äußere Umstände die Nutzung unserer Mietgegenstände ganz oder teilweise nicht mehr möglich sein, so besteht seitens des AG kein Schadensersatzanspruch gegenüber LECKER UND LÖFFLER, es sei denn, der Nutzungsausfall wurde von LECKER UND LÖFFLER schuldhaft herbeigeführt. Der Ersatzanspruch ist auf die Höhe der Mietgebühr begrenzt.
Wird durch den AG ein Schadensfall verursacht, der die weitere Nutzung unmöglich macht, so hat er den Ausfall angemessen auszugleichen. Für die Schadensbeseitigung sind stets nur fachlich qualifizierte Kräfte einzusetzen.

Alle gegen die LECKER UND LÖFFLER gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

 

13. Schlussbestimmungen 

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen und Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Fehlende Regelungen werden durch rechtmäßige, wirtschaftlich gleichwertige Bestimmungen ersetzt. Dies gilt auch für Regelungslücken.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rostock.

 

Dennis Engler, LECKER UND LÖFFLER; Parkweg 1b, 18209 Hohenfelde

 

Stand: März 2023

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